Mitgliedschaft

Vielen Dank für dein Interesse an einer Mitgliedschaft im Verein Blaulicht-Familie.

Wir bitten dich vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Informationen gewissenhaft zur Kenntnis zu nehmen.

WIR. richten uns an alle Menschen.
Jeder kann Mitglied werden.

Ein "Blaulicht-Hintergrund" ist nicht erforderlich (s. Blaulicht-Erklärung).
 

Verschiedene Arten der Mitgliedschaft


Im Verein Blaulicht-Familie gibt es die Möglichkeit eine ordentliche oder eine außerordentliche Mitgliedschaft zu beantragen (§ 4 der Statuten).

Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur ordentlichen Mitgliedern zu (§ 7 (1) der Statuten).

Du kannst die ordentliche Mitgliedschaft zwar direkt beantragen, bestätigt wird sie Dir aber erst, wenn wir ein gewisses Vertrauen zueinander aufbauen konnten.

 
Der Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft beträgt 60 Euro pro Jahr.


Der Beitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft ist SELBST BESTIMMT.


WIR. möchten, dass wirklich alle mitwirken können, unabhängig vom Geld.

Wer nur 5 Euro im Jahr übrig hat, soll keine 50 Euro zahlen müssen.
Wer 500 Euro übrig hat, soll damit gerne auch andere Projekte fördern.

WIR. GEMEINSAM. geben, was wir können.
Ohne Belastung für den Einzelnen.

Eine außerordentliche Mitgliedschaft ist das Richtige, wenn es Dir in erster Linie darum geht, die Blaulicht-Vision Wirklichkeit werden zu lassen:

Wir zeigen endlich,

wie viele WIR. GEMEINSAM. sind.


Mit Deinem jährlichen Beitrag beteiligst Du Dich daran, die erforderlichen Mittel zum Erreichen des Vereinszwecks (§ 2 der Statuten) aufzubringen. Du ermöglichst und förderst unsere Projekte, Veranstaltungen und den Aufbau der Vereinsstrukturen.

Bitte bedenke jedoch, dass alle Mitglieder sowohl gewisse Rechte aber auch Pflichten erwerben (§ 7 der Statuten).

Da wir als österreichischer Verein gemeinnützig sind können die Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden.

zum Mitgliedsantrag

Spenden

Du willst dich nicht mit unseren Statuten beschäftigen, Dich keiner Organisation anschließen, unser Wirken im Verein aber trotzdem unterstützen? Dafür gibt es die Möglichkeit eine Spende zu leisten an:


Blaulicht Familie
IBAN: BE33 9678 0917 2346
BIC: TRWIBEB1XXX
Verwendungszweck: Spende


Wir sind als österreichischer Verein gemeinnützig. Spenden an gemeinnützige Vereine können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Dabei gilt folgendes:

Man unterscheidet Spenden ohne Nachweis und Spenden mit Nachweis.

Spenden bis 300 Euro können ohne Spendenquittung beim Finanzamt eingereicht werden. Als Nachweis reicht die entsprechende Überweisungsbestätigung.

Spenden ab 300 Euro erfordern das Einreichen einer Spendenbescheinigung.

WIR. weisen ausdrücklich darauf hin, dass der vordergründige Gedanke hinter einer Spende an die Blaulicht-Familie, keinesfalls der Steuervorteil sein sollte.


Weiterhin weisen wir darauf hin, dass es keine Garantie gibt, dass das jeweilige Finanzamt im Einzelfall die Spende als gemeinnützig anerkennt. Im Fall einer Ablehnung kann lediglich der ordentliche Rechtsweg Abhilfe verschaffen.

Unserer Erfahrung nach akzeptieren die Finanzämter Spenden unter 300 Euro an unseren Verein ohne Beanstandung als gemeinnützig.

Selbstverständlich stellen wir auf Nachfrage gerne Spendenbescheinigungen aus. Bitte wendet Euch dafür per Mail an uns: [email protected]e.